Affiliate Marketing – Steuerliche Erfassung

16/12/2022

Nachdem Du Dein Gewerbe erfolgreich angemeldet hast, fehlt Dir noch ein weiterer Schritt, um voll geschäftsfähig zu sein.

Du bekommst auf dieser Seite alle Informationen, die Du benötigst, um Deinen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung vollständig auszufüllen.

Jedes Unternehmen ist in Deutschland dazu verpflichtet, sich steuerlich beim Finanzamt anzumelden und seine Einkünfte zu versteuern.

Damit dies möglich ist, musst Du Dein Unternehmen mit Hilfe des steuerlichen Erfassungsbogens anmelden. Dies ist kein Hexenwerk, lass uns gemeinsam direkt loslegen!


Inhalt

Was ist der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung?

Der Fragebogen zur steuerlichen Erfassung ist der Erfassungsbogen, den jeder Gründer nach seinem Start bzw. der erfolgreichen Anmeldung seines Gewerbes ausfüllen muss, damit er beim Finanzamt offiziell registriert ist.

Seit wenigen Jahren muss dieser Bogen digital über das ELSTER-Portal des Finanzamtes ausgefüllt werden.

Heutzutage sind Finanzamt und Gewerbeamt direkt miteinander vernetzt. Das Finanzamt weiß so genau, dass Du ein Gewerbe angemeldet hast. Dabei ist es nicht relevant, ob es ein Haupt- oder Nebengewerbe ist.

Für das Finanzamt ist es wichtig, mehr über Deine neue Selbstständigkeit zu erfahren. Daher auch der gewählte Name “Fragebogen zur steuerlichen Erfassung”. Es werden Fragen zu Deiner privaten wie geschäftlichen Situation gestellt, die Du zu beantworten hast.

Wann muss ich diesen Fragebogen ausfüllen?

Am besten SOFORT!

Nach Erhalt des Fragebogens hast du einen Monat Zeit, diesen an Dein Finanzamt ausgefüllt zurückzuschicken. Es ist sehr wichtig, dass Du diesen Punkt rechtzeitig erledigst.

Denn ohne den korrekt ausgefüllten Fragebogen zur steuerlichen Erfassung kann Dir das Finanzamt keine Steuernummer zusenden.

Die Steuernummer ist für Dich sehr wichtig, ohne diese kannst Du

  • Deinen Kunden keine Rechnung ausstellen und
  • Dich bei gewissen Affiliate-Portalen nicht anmelden.

Somit ist es in Deinem Interesse, die Frist von einem Monat einzuhalten.

Ausfüllhilfe für den Steuerlichen Erfassungsbogen

Wie der Titel der Seite schon erahnen lässt, erkläre ich dir den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für das Affiliate Marketing, sprich größtenteils für Einzelunternehmer.

Ich gehe hier den Online-Erfassungsbogen des ELSTER-Portals durch. Es können für einzelne Punkte andere Zahlen angegeben sein, je nach Bundesland kann es hier kleine Unterschiede in den Erfassungsbögen geben.

Lasse Dich davon nicht irritieren – es geht um den Ablauf an sich und Du wirst sehen, wo Du was einzutragen hast.

Zeile 04-11: Allgemeine Angaben

In den Zeilen 4-11 füllst Du alle Angaben zu Deiner Person aus wie Name, Adresse, Geburtsdatum, Religion und Steueridentifikationsnummer ein.

Zeile 12-19: Daten Ehe-/ Lebenspartner

Hier trägst Du alle Angaben Deines Ehe- oder Lebenspartners ein.

Zeile 20-23: Kommunikationsverbindung

Hier trägst Du Deine private Telefon und/oder Mobilnummer ein, Deine private E-Mail Adresse und falls vorhanden Deine private Internetadresse.

Trage hier nicht die Kontaktdaten Deines Unternehmens ein. Diese Angaben kommen erst später.

Zeile 26-29: Bankverbindung zur Steuererstattung

Selbstverständlich darf die Bankverbindung für das Finanzamt nicht fehlen. Du folgende Möglichkeiten wählen:

Eine Bankverbindung für alle Steuererstattungen

Eine Bankverbindung für Deine private Einkommenssteuer und eine separate Bankverbindung für Umsatz- und Lohnsteuer Deines Gewerbes.

Ich habe hier zwei unterschiedliche Konten angegeben. Es ist immer lohnenswert zwischen privaten und geschäftlichen Konten zu unterscheiden. So behältst Du einen besseren Überblick.

Zeile 36-51: Steuerliche Beratung & Vollmacht

Wenn Du zur Unterstützung für Deine Steuererklärung einen Steuerberater zu Rate ziehst, der Dir z.B. Deinen Jahresabschluss erstellt, dann kannst Du in diesen Feldern die Kontaktangaben Deines Steuerberaters angeben.

Zusätzlich kannst Du eine bevollmächtigte Person für Deine Steuerangelegenheiten eintragen. Solltest du im Punkt zuvor einen Steuerberater benannt haben, empfiehlt es sich hier, diesen nochmals als Bevollmächtigten zu nennen. Selbstverständlich kann hier auch der Ehe- oder Lebenspartner eingetragen werden.

Es ist jedoch keine Pflicht diese Angaben zu machen. Machst Du Deine Steuererklärung selbst und möchtest auch niemanden bevollmächtigen, dann lass diese Zeilen einfach frei.

Zeile 52-59: Bisherige persönliche Verhältnisse

Diese Zeilen werden nur ausgefüllt, wenn Du in den letzten 12 Monaten in eine neue Stadt gezogen bist. Wenn dem so ist, fülle einfach die geforderten Felder mit Deiner neuen Adresse und dem Datum des Einzugs aus.

Gleiches gilt für deine Angaben Deines letzten Finanzamtes und Deiner bisherigen Steuernummer.

Mit Angabe dieser Informationen kann Dein neues Finanzamt alle notwendigen Daten von Deinem bisherigen Finanzamt abrufen. Dadurch wird viel unnötiger Aufwand eingespart.

Zeile 24 & 60-71: Angaben zur gewerblichen, selbstständigen Tätigkeit

Lass Dich nicht verwirren, die Reihenfolge tritt im ELSTER so auf:

Zeile 24: Art der Tätigkeit

In dieser Zeile gilt es, Deine Tätigkeit genauer zu beschreiben. Hast Du die Gewerbeanmeldung für Affiliates genau so ausgefüllt, wie ich es gemacht habe, dann ist deine Tätigkeitsbeschreibung dieselbe wie in der Gewerbeanmeldung.

Zeile 60-72: Kommunikationsverbindungen

In den folgenden Zeilen füllst Du die Adresse und die Kommunikationsverbindung Deines Unternehmens aus. Die meisten Affiliate Marketer können hier höchstwahrscheinlich ihre persönliche Adresse eintragen, da sie wie ich von zu Hause aus arbeiten.

Das ist für mich das Schöne am Affiliate Marketing. Es wird kein externes Büro benötigt, im Gegenteil, mit Affiliate Marketing bist Du örtlich flexibel und unabhängig und kannst von überall aus arbeiten!

Bei den Kommunikationsverbindungen gibst du die Adresse Deiner Webseite und eine zentrale E-Mail Adresse an. Beispiel: Wenn Du das Webseiten-Hosting wie ich bei All-inkl* nutzt, dann kannst Du darüber auch eine Mailadresse erstellen. Passend zu der Webseite www.markting-moneten.com also die Mailadresse info@marketing-moneten.com.

Das Feld der Rufnummer kannst du mit deiner Handynummer oder natürlich mit einer Festnetznummer ausfüllen. Möchtest du hier nicht deine private Telefonnummer eintragen, gibt es oft die Möglichkeit eine separate Festnetznummer einzutragen.

Viele Anbieter geben Dir mehrere Festnetzrufnummern kostenlos bei Vertragserstellung dazu. Dadurch kannst Du den privaten und geschäftlichen Anschluss trennen.

Zeile 74-78: Betriebsstätten

Das Thema Betriebsstäten ist meistens sehr schnell ausgefüllt. Kannst du die erste Frage mit einem “Nein” beantworten, entfällt das gesamte restliche Ausfüllen der Zeilen.

Solltest Du doch mehrere Betriebsstätten haben, gilt es hier diese aufzulisten. Zusätzliche Betriebsstätten sind unter anderem der Sitz der Geschäftsführung oder eine Zweitniederlassung (zweites Büro).

Zeile 84-88: Der Handelsregistereintrag

Der Punkt Handelsregistereintrag für Online Marketing ist in mehr als 80% der Fälle einfach beantwortet. Ein Eintrag in das Handelsregister ist für Affiliate Marketer NICHT notwendig.

Einzige Ausnahmen bilden hier Firmen mit einer bestimmte Größe oder der Gründung als Personengesellschaft wie z.B. einer Mini-GmbH oder klassischen GmbH.

Zeile 89-96: Die Gründungsform

Gib hier das Datum Deiner Gründung (wie in der Gewerbeanmeldung) an. Hast Du Dein Business neugegründet, entspricht das Gründungsdatum dem Start-Datum Deiner unternehmerischen Tätigkeit.

Zeile 97-100: Bisherige betriebliche Verhältnisse

Hast bzw. hattest du in den letzten 5-Jahren bereits ein Gewerbe oder warst / bist Teilhaber von mindestens 1% einer Kapitalgesellschaft, dann fülle bitte die folgenden Zeilen aus. Ansonsten die Felder frei lassen und weitergehen zum nächsten Feld.

Zeile 102-106: Konzernzugehörigkeit

Dürfte bei Affiliate Marketing für kaum jemanden der Fall sein, also frei lassen.

Zeile 107-115: Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlung

Generell sind für die meisten folgenden Zeilen (108,110-112) wichtig. Daher werde ich auf diese detaillierter eingehen.

Zeile 108: Gewerbebetrieb

In dieser Zeile geht es direkt um Deine neue Tätigkeit. Als ich meinen Fragebogen ausfüllen musste hatte ich keinerlei Gefühl welche Werte ich hier einsetzten sollte. Besser ist es, erst einmal weniger einzutragen, um deftigen Steuervorauszahlungen vorzubeugen.

Gerade da ich mein Online Business als Nebengewerbe angemeldet hatte, wusste ich nicht Umsatz ich gerade am Anfang mache. Hier habe ich, da ich im Herbst gegründet habe, einfach mal 1000 € für das restliche und 9000 € für das nächste Jahr eingetragen. Überlege, was für Dich realistisch und auch erstrebenswert ist.

Das Gute ist, dass es ein paar Rahmenbedingungen gibt, in denen wir uns bewegen können. Ich spreche hier von den Umsatzgrenzen der Kleinunternehmerregelung. Dadurch ergibt sich im ersten Jahr nicht mehr als 22.000 € und im Folgejahr nicht mehr als 50.000€ Umsatz.

Unterm Strich kannst du, solange Du unter diesen Grenzen bewegst, nichts falsch machen. Das Finanzamt errechnet anhand der hier angegebenen Werte Deine Umsatzsteuervorauszahlung. Bedingt durch die Nutzung der Kleinunternehmerregelung, hast du nichts mit der Umsatzsteuervorausanmeldung zu tun. Plane also lieber konservativer als zu optimistisch.

Zeile 110: Nichtselbständige Arbeit

Hast Du wie ich Dein Online Business als Nebengewerbe angemeldet, bedeutet dies im Umkehrschluss, dass Du einen Vollzeitjob samt Einkommen hast. Genau dieses Einkommen trägst du in diese Zeile ein.

Hier kannst Du einfach den Wert Deiner letzten Einkommenssteuer oder Jahresabrechnung übernehmen. Für das Folgejahr trägst Du entweder denselben Wert ein oder falls Du in den Genuss einer Gehaltserhöhung kommst, den neuen Wert.

Zeile 111: Kapitalvermögen

Besitzt du Kapitalvermögen, Aktien, Fonds oder bist Teilhaber an einer Handelsgesellschaft, kommen die erwirtschafteten Erträge in diese Felder. Wie schon beim vorigen Punkt, solltest Du diese Zahlen aus Deiner letzten Einkommensteuererklärung entnehmen können.

Zeile 112: Vermietung und Verpachtung

Trage hier alle Einkünfte Deiner vermieteten Immobilien ein. Wenn du keine neuerworbenen Immobilien besitzt, kann auch dieser Wert aus der letzten Steuererklärung übernommen werden.

Zeile 116-118: Angaben zur Gewinnermittlung

Aufgrund deiner Unternehmenswahl, in diesem Fall sehr wahrscheinlich der Kleinunternehmerregelung, benötigst du keine aufwändige Bilanzerstellung.

Als Kleinunternehmer kannst du ganz einfach mit der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) arbeiten. Dies erleichtert uns die Arbeit enorm.

Bei 118 in der Regel „nein“ wählen.

Zeile 119: Freistellungsbescheinigung

Im Affiliate Marketing hast Du sehr wahrscheinlich nichts mit dem Baugewerbe zu tun. Du kannst diesen Abschnitt einfach überspringen.

Zeile 120-127: Angaben zur Anmeldung und Abführung der Lohnsteuer

Meistens hat man gerade am Anfang als Online Marketer keine Angestellten. Das Ziel ist es schließlich, mit geringem Aufwand und geringen Kosten ein passives Einkommen zu erzeugen.

Wenn Dein Online Business in Zukunft Fahrt aufnimmt und schöne Gewinne abwirft, dann macht das Einstellen eines Angestellten bzw. einer Aushilfe durchaus Sinn.

Hast Du keine Angestellten, kannst du diese Punkte unbearbeitet übergehen.

Zeile 128-129: Geschäftsveräußerung und umsatzsteuerliche Erfassung

Kannst Du mit nein beantworten bzw. leer lassen, wenn Du kein Geschäft veräußerst und bisher nicht umsatzsteuerlich beim Finanzamt erfasst bist.

Zeile 130: Angaben zur Anmeldung und Abführung der Umsatzsteuer

Gib in diesen beiden Feldern einfach die Werte an, die Du bereits in Zeile 108 eingetragen hast. Auch hier gilt es nochmals zu überprüfen, ob Deine gemachten Angaben im Bereich der Kleinunternehmerregelung sind. Im laufenden Jahr nicht mehr als 22.000 € und im Folgejahr nicht mehr als 50.000 € Umsatz.

Zeile 131-132: Die Kleinunternehmerregelung

Endlich sind wir an dem wichtigen Punkt der Kleinunternehmerregelung angelangt. Obwohl es in Gänze nur zwei Zeilen mit insgesamt zwei Auswahlfeldern gibt, ist dieser Punkt doch so wichtig für uns.

Vor allem gilt es jetzt genau zu lesen, was unter welchem Feld der Kleinunternehmerregelung steht.

Möchtest du wie angenommen von der Kleinunternehmerregelung für Dein Affiliate Business profitieren, dann ist Zeile 131 die richtige Wahl. Machst Du hier Dein Kreuz, nimmst Du an der schon so häufig beschriebenen Kleinunternehmerregelung teil.

Solltest du dein Kreuz in Zeile 132 machen, widersprichst Du der Regelung und nimmst nicht an den Vorteilen der Kleinunternehmerregelung teil. Bedenke hier, dass Du mindestens 5 Jahre lang nicht zurück kannst.

Nochmals kurz zusammengefasst:

  • Wählst Du Zeile 131, gilt für Dich die Kleinunternehmerregelung.
  • Wählst Du Zeile 132, gilt für Dich die Kleinunternehmerregelung nicht.

Zeile 133-134: Zahllast/ Überschuss

Kann leer bleiben

Zeile 144-157: Organschaft, Steuerbefreiung, Steuersatz, Durchschnittssatzbesteuerung, Soll-/Istversteuerung der Entgelte

Gründest Du wie hier auf marketing-moneten.com beschrieben (wie es für den Anfang im Affiliate Marketing am besten ist), kannst Du diesen Part komplett überspringen.

Wenn Du Dich für die Kleinunternehmerregelung entschieden hast, bezahlst Du sowieso keine Umsatzsteuer.

Zeile 158-169: Besondere Besteuerungsverfahren (One-Stop-Shop)

Diese Zeilen kannst Du für Dein Business als Online Marketer leer lassen.

Zeile 170-173: Handel mit Waren über das Internet

Kannst Du leer lassen, ist evtl. später noch einmal für Dich relevant.

Anlagen

Bevor du deinen fertig ausgefüllten Fragebogen übermittlest, gilt es noch die fehlenden Anlagen zusammenzustellen und im Bogen anzukreuzen.

Zeile 184-188: Gesondert einzureichende Unterlagen

Wenn Du am Anfang des Bogens dem Sepa-Mandat zugestimmt hast, benötigt das Finanzamt noch von Dir die schriftliche Zustimmung. Dafür füllst Du noch einmal gesondert die Anlage aus und machst ein Kreuz in Zeile 185.

Wenn Du außerdem einen Steuerberater als Ansprechpartner eingetragen hast und möchtest, dass dieser Deine steuerlichen Angelegenheiten regelt, dann machst Du ein weiteres Kreuz in der Zeile 186.

Jetzt sind wir am Ende des Fragebogens zur steuerlichen Erfassung angekommen. Ich freue mich, wenn Dir die Ausfüllhilfe des Fragebogens für Dein Affiliate Business helfen konnte!

Falls du Anregungen hast, freue ich mich in den Kommentaren von Dir zu lesen.

Ich wünsche Dir viel Erfolg bei Deiner Gründung!

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